Biogas Prüf GmbH Nord   ·   Stover Weg 2, 18198 Kritzmow / Landkreis Rostock   ·   Telefon: +49 38207 683300   ·  E-Mail: office@biogas-pruef-gmbh.de

02
Mär

Erfahrungsaustausch gem. AwSV der TOS Prüf GmbH

Auch in diesem Jahr findet alljährlich am ersten Wochenende im März der Erfahrungsaustausch der AwSV_Organisation TOS Prüf GmbH in Kassel statt. Wir freuen uns auf einen regen Austausch mit unseren Fachkollegen. Weiterlesen …
28
Feb

Betreiberschulung in Gescher bei der PlanET Biogastechnik GmbH

Vom 28.02-29.02.2024 findet in den Räumen der PlanET Biogastechnik GmbH in Gescher eine 2tägige Betreiberschulung gemäß TRGS 529 und TRAS 120 statt. Als Referent wird Herr Wieprecht die Schulung über 2 Tage hin begleiten.   Informationen erhalten Sie über uns oder über die PlanET Biogastechnik GmbH. Weiterlesen …
20
Feb

Betreiberschulung gem. TRGS 529 und TRAS 120

Unter der Leitung der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein findet am 20.02 und 22.02.2024 die erste Bettreiberschulung gem. TRGS 529 und TRAS 120 im Jahre 2024 statt.   Als Referent wird Herr Dipl.-Ing.(FH) Frank Wieprecht den 20.02.2024 begleiten. Informationen erhalten Sie direkt über uns oder über die Landwirtschaftskammer. Weiterlesen …
01
Feb

Fachsymposium des IG Biogasmotoren e.V.

Wir waren am 01.02.2024 das erste Mal zu Gast beim Fachsymposium des IG Biogasmotoren e.V. und konnten mit vielen Fachkollegen in den Erfahrungssaustausch gehen.  Die vorgetragenen Themen waren sehr interessant und zukunftsorientiert aus der Praxis für die Praxis.   Wir bedanken uns und freuen uns auf das nächste Jahr. Weiterlesen …
06
Feb

TRAS 120 "Sicherheitstechnische Anforderungen an Biogasanlagen"

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat am 21.01.2019 durch die Kommission für Anlagensicherheit die TRAS 120 veröffentlicht. Die TRAS 120 soll den Stand der Technik für den Betrieb, die Errichtung und Beschaffenheit festlegen und stellt neue Anforderungen an Biogasanlagen. Im folgenden  werden nur Auszüge genannt, welche mit hohem Aufwand und hohen Kosten verbunden sind: Zwischenraumüberwachung der Membransysteme auf CH4 (kontinuierlich bei Störfallanlagen, täglich bei allen anderen). Drucküberwachung der Stützluft und Rückströmsicherung. redundante Ausführung für Stützluft und Druckluftversorgung der Klemmschlauchsysteme. höhere Prüfpflichten für einschalige Membransysteme welche nach Ende der Standzeit durch zweischalige Systeme zu tauschen sind. Nachweis von Ableitfähigkeiten sowie Feuerwiderstandsklasse B1 für Membransysteme. höhere Anforderungen zum Brandschutz für Pumpen- und Maschinenräume. Anforderungen an die Qualifikation von Betreibern, Errichtern, Instandhaltern usw. 6 jährige Prüfung der Unterkonstruktion von Gasspeichern ( Holzbalkendecke usw.). Ansprechen der Über-/ Unterdrucksicherung muss Alarmierung auslösen. automatische Registrierung der Betriebszeiten der zusätzl. Gasverbrauchseinrichtung. Hierbei handelt es sich nur um einen Auszug der Anforderungen. Wie diese umgesetzt werden sollen und welche Rechtsbasis diese Erkenntnisquelle letzendlich hat ist abschließend noch nicht geklärt. Bei Fragen zur TRAS stehen wir jederzeit zur Verfügung.   Weiterlesen …
06
Jul

Betreiberschulung gem. TRGS 529 in Schleswig-Holstein

Unter der Leitung der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein gibt es im November wieder mehrere Termine für Betreiberschulungen gem. TRGS 529. Dabei halten wir als einer von 5 Referenten Vorträge zu folgenden Themen: Aktuelles Regelwerk Inhalte der TRGS 529 Explosionsschutz auf Biogasanlagen Pflichten der Betreiber Mängel und Unfälle auf Biogasanlagen Die Schulungen finden in Schleswig, Bredstedt und Rendsburg statt. Es sind dabei sowohl zweitägige Grundseminare als auch eintägige Aufbauseminare geplant. Information zu den genauen Terminen sowie zur Anmeldung und Schulung erhalten Sie von Frau Volquardson unter der Telefonnummer 04671/913410 oder unter der E-Mail: ivolquardsen@lksh.de Weiterlesen …
05
Okt

Betreiberschulung gem. TRGS 529 in Schleswig-Holstein

Unter der Leitung der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein gibt es wieder mehrere Termine für Betreiberschulungen gem. TRGS 529. Dabei halten wir als einer von 5 Referenten Vorträge zu folgenden Themen: Aktuelles Regelwerk Inhalte der TRGS 529 Explosionsschutz auf Biogasanlagen Pflichten der Betreiber Mängel und Unfälle auf Biogasanlagen Die Schulungen finden an folgen Terminen in Schleswig-Holstein statt: 01.11 und 03.11.2016 in Schleswig 08.11 und 10.11.2016 in Bredstedt 22.11 und 24.11.2016 in Rendsburg Information zur Anmeldung und zur Schulung erhalten Sie von Frau Volquardson unter der Telefonnummer 04671/913410 oder unter der E-Mail: ivolquardsen@lksh.de Weiterlesen …
14
Sep

Erfahrungsaustausch für Sachverständige gem. §29b BImSchG

Aufgrund der Nebenbestimmungen der 41.BImSchV sind die Sachverständigen dazu verpflichtet alle 2 Jahre an einen Erfahrungsaustausch teilzunehmen. Weiterhin fordert die BetrSichV für "zur Prüfung befähigte Personen" eine regelmäßige Teilnahme an einschlägigen Erfahrungsaustauschen sowie die Kentnisse stets auf einem aktuellen Stand zu halten. Ein Erfahrungsaustausch für Sachverständige gem. §29b BImSchG sowie befähigte Personen findet am 29.09.2016 in Göttingen statt. http://www.biogas.org/edcom/webfvb.nsf/id/de-6-erfahrungsaustausch   Die dort aufgenommenen Erfahrungen und Meinungen werden wir in einem weiteren Erfahrungsaustausch für "zur Prüfung befähigte Personen" gem. BetrSichV mit den Sachverständigen der TOS Prüf GmbH am 22.10.2016 in Rostock besprechen und weitergeben. Durch unsere ständigen Erfahrungsaustausche halten wir unser Wissen stets auf dem aktuellsten Stand und informieren unsere Kunden rechtzeitig über anstehende Änderungen und Neuheiten. Weiterlesen …
29
Jul

Zur Prüfung befähigte Person gem. BetrSichV

Gemäß § 15 und § 16 BetrSichV sind Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen sowie Geräte, Schutzsysteme und Sicherheits-, Kontroll- oder Regelvorrichtungen im Sinne der Richtlinie 2014/34/EU mit ihren Verbindungseinrichtungen als Bestandteil einer Anlage in einem explosionsgefährdeten Bereich vor Inbetriebnahme und wiederkehrend durch eine zugelassene Überwachungsstelle oder durch eine "zur Prüfung befähigte Person" zu prüfen. Die Qualifikationsanforderungen werden in Anhang 1 Abschnitt 3 Punkt 3.1 und 3.3 BetrSichV wie folgt definiert: Eine zur Prüfung befähigte Person ist eine Person, die durch ihre Berufsausbildung, ihre Berufserfahrung und ihre zeitnahe berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Kenntnisse zur Prüfung von Arbeitsmitteln verfügt Eine zur Prüfung befähigte Person muss über diese Qualifikation hinaus a) über eine einschlägige technische Berufsausbildung oder eine andere für die vorgesehenen Prüfungsaufgaben ausreichende technische Qualifikation verfügen, Als Maschinenbauingenieure erfüllen unsere Sachverständigen diesen Punkt vollumfänglich. b) über eine mindestens einjährige Erfahrung mit der Herstellung, dem Zusammenbau, dem Betrieb oder der Instandhaltung der zu prüfenden Anlagen oder Anlagenkomponenten im Sinne dieses Abschnitts verfügen und Seit über sieben Jahren sind wir im Bereich der Herstellung, dem Zusammenbau, dem Betrieb und der Instandhaltung der zu prüfenden Anlagen und Anlagenkomponenten beratend und prüfend tätig. Bei unseren sicherheitstechnischen Prüfungen wird die ordnungsgemäße Herstellung, der Zusammenbau, der Betrieb und die Instandhaltung durch uns geprüft, wodurch sich unsere Erfahrungen stetig weiter entwickeln. c) ihre Kenntnisse über Explosionsgefährdungen durch Teilnahme an Schulungen oder Unterweisungen auf aktuellem Stand halten. Wir nehmen regelmäßig an Erfahrungsaustauschen teil und führen diese auch teilweise eigenständig durch.   Abweichend dazu muss eine zur Prüfung befähigte Person, die Prüfungen nach den Nummern 4.1 und 5.1 durchführt, a) eine der folgenden Qualifikationen besitzen: ein einschlägiges Studium, eine einschlägige Berufsausbildung, eine vergleichbare technische Qualifikation oder eine andere technische Qualifikation mit langjähriger Erfahrung auf dem Gebiet der Sicherheitstechnik, b) umfassende Kenntnisse des Explosionsschutzes einschließlich des zugehörigen Regelwerkes besitzen, c) eine einschlägige Berufserfahrung aus einer zeitnahen Tätigkeit nachweisen können, d) ihre Kenntnisse zum Explosionsschutz auf aktuellem Stand halten und e) sich regelmäßig durch Teilnahme an einem einschlägigen Erfahrungsaustausch auf dem Gebiet des Explosionsschutzes fortbilden. Durch die Ausbildung zum Sachverständigen für Dampf- und Drucktechnik sowie Explosionsschutz beim TÜV SÜD Industrie Service GmbH hat der Geschäftsführer Frank Wieprecht umfassende Kenntnisse des Explosionsschutzes erworben und hat diese stetig weiterentwickelt. Dieses Know-How wird an alle Kollegen weitergegeben wodurch deren Ausbildung maßgeblich vorran getrieben wird. Durch unsere weitere Firma Explosionsschutz Nord wird ein breites Spektrum rund um den Explosionsschutz angeboten. Weiterhin bieten wir mit dem Sachverständigenbüro Wieprecht seit 2011 ein breites Spektrum rund um den Explosionsschutz an und haben unsere Erfahrungen stetig weiter entwickelt.   Alle Nachweise können bei uns angefordert werden. Weiterlesen …
26
Feb

Wir ziehen um

Nach erfolgreichen Jahren in unseren alten Büroräumen im Herzen des Rostocker Fischereihafens machen wir uns am Anfang der nächsten Woche auf zu unserem neuen Standort im Stover Weg 2 in 18198 Kritzmow am Rande Rostocks. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir daher in den nächsten Tagen möglicherweise nur schwer telefonisch zu erreichen sind. Mobil oder per E-Mail sind wir jedoch weiterhin stets für Sie da.   Weiterlesen …