Explosionsschutz
Die Explosionsgefahren in Biogasanlagen resultieren aus dem hohen Methan-Anteil des Biogases, der bei Verdünnung und gleichzeitiger Anwesenheit von Sauerstoff zündfähig wird. Kommt es zur Explosion, wird durch das Methan eine große Zerstörungskraft freigesetzt.
Der Explosionsschutz gewährleistet die Sicherheit von Mensch und Umwelt für Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen. Auf Biogasanlagen werden nach dem Stand der Technik solche Bereiche festgelegt, wodurch sich für den Betreiber eine Vielzahl von Pflichten gemäß Betriebssicherheitsverordung ergeben, denen er nachkommen muss.
Vorab ist eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Sollten dabei Explosionsgefahren ersichtlich werden, müssen weitere Maßnahmen getroffen werden. Dazu gehört u.a. die Erstellung eines Explosionsschutzdokumentes und die sicherheitstechnische Bewertung aus der die maximalen Prüffristen entnommen werden.
Daraus resultiert, dass vor der Inbetriebnahme und regelmäßig wiederkehrend Biogasanlagen geprüft werden müssen, was zumeist durch eine so genannte „zur Prüfung befähigten Person“ durchgeführt werden soll. Biogasanlagen-Betreiber verfügen jedoch nur in den seltensten Fällen über Personal, welches diese Prüfungen anerkannt vornehmen und dokumentieren darf.
Als Sachverständige für Explosionsschutz führen wir diese Prüfungen durch.
Daher bieten wir unseren Kunden folgende Leistungen an:
- erstmalige und wiederkehrende Prüfungen von überwachungsbedürftigen Anlagen und Betriebsmitteln in explosionsgefährdeten Bereichen im Sinne des Anhangs 2 Abs. 3 auf Basis des § 15 und des § 16 BetrSichV durch eine zur Prüfung befähigten Person
- Prüfung und Abnahme von Einrichtungen des Explosionsschutzes sowie von Explosionsschutzkonzepten
- Erstellung von Prüfberichten für den Explosionsschutz sowie von Explosionsschutz-Gutachten und Sachverständigen-Gutachten
- Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen zum Explosionsschutz