Gewässerschutz
Eine Biogasanlage ist eine Anlage zum Herstellen, Behandeln oder Verwenden von wassergefährdenden Stoffen (HBV-Anlage) und eine Anlage zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen von wassergefährdenden Stoffen (LAU-Anlage) und unterliegt somit dem WHG und der AwSV.
Als Medium kommen NawaRo und Gülle zum Einsatz. Diese wurden mit der Novelierung des Wasserrechtes als allgemein wassergefährdende Stoffe im Sinne der AwSV eingestuft.
Daraus ergibt sich eine Prüfpflicht von Biogasanlagen durch zugelassene Sachverständige gem. AwSV regelmäßig wiederkehrend alle 5 Jahre oder in Wasserschutzgebieten alle 2.5 Jahre. Zusätzlich erfolgt oftmals eine Lagerung von wassergefährdenden Stoffen wie Heiz-, Frisch- und Altöl oder Frostschutz und Eisen(II)-chlorid. Abhängig vom Volumen ergibt sich dadurch für den Betreiber eine Pflicht zu Prüfungen durch einen anerkannten Sachverständigen.
Diese Sachverständigenprüfungen bieten wir für unsere Kunden in einem breiten Spektrum an.