Gemäß § 15 und § 16 BetrSichV sind Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen sowie Geräte, Schutzsysteme und Sicherheits-, Kontroll- oder Regelvorrichtungen im Sinne der Richtlinie 2014/34/EU mit ihren Verbindungseinrichtungen als Bestandteil einer Anlage in einem explosionsgefährdeten Bereich vor Inbetriebnahme und wiederkehrend durch eine zugelassene Überwachungsstelle oder durch eine "zur Prüfung befähigte Person" zu prüfen.
Die Qualifikationsanforderungen werden in Anhang 1 Abschnitt 3 Punkt 3.1 und 3.3 BetrSichV wie folgt definiert:
Eine zur Prüfung befähigte Person ist eine Person, die durch ihre Berufsausbildung, ihre Berufserfahrung und ihre zeitnahe berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Kenntnisse zur Prüfung von Arbeitsmitteln verfügt
Eine zur Prüfung befähigte Person muss über diese Qualifikation hinaus
a) über eine einschlägige technische Berufsausbildung oder eine andere für die vorgesehenen Prüfungsaufgaben ausreichende technische Qualifikation verfügen,
Als Maschinenbauingenieure erfüllen unsere Sachverständigen diesen Punkt vollumfänglich.
b) über eine mindestens einjährige Erfahrung mit der Herstellung, dem Zusammenbau, dem Betrieb oder der Instandhaltung der zu prüfenden Anlagen oder Anlagenkomponenten im Sinne dieses Abschnitts verfügen und
Seit über sieben Jahren sind wir im Bereich der Herstellung, dem Zusammenbau, dem Betrieb und der Instandhaltung der zu prüfenden Anlagen und Anlagenkomponenten beratend und prüfend tätig. Bei unseren sicherheitstechnischen Prüfungen wird die ordnungsgemäße Herstellung, der Zusammenbau, der Betrieb und die Instandhaltung durch uns geprüft, wodurch sich unsere Erfahrungen stetig weiter entwickeln.
c) ihre Kenntnisse über Explosionsgefährdungen durch Teilnahme an Schulungen oder Unterweisungen auf aktuellem Stand halten.
Wir nehmen regelmäßig an Erfahrungsaustauschen teil und führen diese auch teilweise eigenständig durch.
Abweichend dazu muss eine zur Prüfung befähigte Person, die Prüfungen nach den Nummern 4.1 und 5.1 durchführt,
a) eine der folgenden Qualifikationen besitzen:
ein einschlägiges Studium, eine einschlägige Berufsausbildung, eine vergleichbare technische Qualifikation oder eine andere technische Qualifikation mit langjähriger Erfahrung auf dem Gebiet der Sicherheitstechnik,
b) umfassende Kenntnisse des Explosionsschutzes einschließlich des zugehörigen Regelwerkes besitzen,
c) eine einschlägige Berufserfahrung aus einer zeitnahen Tätigkeit nachweisen können,
d) ihre Kenntnisse zum Explosionsschutz auf aktuellem Stand halten und
e) sich regelmäßig durch Teilnahme an einem einschlägigen Erfahrungsaustausch auf dem Gebiet des Explosionsschutzes fortbilden.
Durch die Ausbildung zum Sachverständigen für Dampf- und Drucktechnik sowie Explosionsschutz beim TÜV SÜD Industrie Service GmbH hat der Geschäftsführer Frank Wieprecht umfassende Kenntnisse des Explosionsschutzes erworben und hat diese stetig weiterentwickelt. Dieses Know-How wird an alle Kollegen weitergegeben wodurch deren Ausbildung maßgeblich vorran getrieben wird.
Durch unsere weitere Firma Explosionsschutz Nord wird ein breites Spektrum rund um den Explosionsschutz angeboten.
Weiterhin bieten wir mit dem Sachverständigenbüro Wieprecht seit 2011 ein breites Spektrum rund um den Explosionsschutz an und haben unsere Erfahrungen stetig weiter entwickelt.
Alle Nachweise können bei uns angefordert werden.
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