Biogas Prüf GmbH Nord   ·   Stover Weg 2, 18198 Kritzmow / Landkreis Rostock   ·   Telefon: +49 38207 683300   ·  E-Mail: office@biogas-pruef-gmbh.de

Bekanntgabe als Sachverständiger gem. § 29b BImSchG

Herr Dipl.-Ing.(FH) IWE Frank Wieprecht ist seit dem 15.11.2013 berechtigt sicherheitstechnische Prüfungen gem. §29a BImSchG durchzuführen.

Die Bekanntgabe erfolgte über die zuständige Behörde in Mecklenburg-Vorpommern und ist für die ganze Bundesrepublik gültig.

Nach §29a Abs. 1 BImSchG kann die zuständige Behörde eine sicherheitstechnische Prüfung sowie Prüfungen von sicherheitstechnischen Unterlagen durch einen bekannt gegebenen Sachverständigen gem. §29b BImSchG anordnen. Diese Anordnungen finden sich in den Genehmigungsbescheiden der genehemigungsbedürftigen Anlagen wieder und sind von den Betreibern durchführen zu lassen.

Die Prüfungen gemäß § 29a BImSchG ersetzen dabei jedoch nicht die Prüfungen nach Betriebssicherheitsverordung oder Wasserhaushaltsgetz, zu denen die Betreiber zusätzlich verpflichtet sind. Diese können wir jedoch begleitend mit anbieten.

Wir prüfen Biogasanlagen nach allen notwendigen Rechtsgebieten. Somit haben die Betreiber nur einen Sachverständigen auf Ihrer Anlage, der alle Prüfungen durchführt. Dadurch sparen Sie als Betreiber Kosten und auch Zeit.

 

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