Erfahrungsaustausch für Sachverständige gem. §29b BImSchG
Aufgrund der Nebenbestimmungen der 41.BImSchV sind die Sachverständigen dazu verpflichtet alle 2 Jahre an einen Erfahrungsaustausch teilzunehmen.
Weiterhin fordert die BetrSichV für "zur Prüfung befähigte Personen" eine regelmäßige Teilnahme an einschlägigen Erfahrungsaustauschen sowie die Kentnisse stets auf einem aktuellen Stand zu halten.
Ein Erfahrungsaustausch für Sachverständige gem. §29b BImSchG sowie befähigte Personen findet am 29.09.2016 in Göttingen statt.
http://www.biogas.org/edcom/webfvb.nsf/id/de-6-erfahrungsaustausch
Die dort aufgenommenen Erfahrungen und Meinungen werden wir in einem weiteren Erfahrungsaustausch für "zur Prüfung befähigte Personen" gem. BetrSichV mit den Sachverständigen der TOS Prüf GmbH am 22.10.2016 in Rostock besprechen und weitergeben.
Durch unsere ständigen Erfahrungsaustausche halten wir unser Wissen stets auf dem aktuellsten Stand und informieren unsere Kunden rechtzeitig über anstehende Änderungen und Neuheiten.