Explosionsschutzdokumente
Inhaltlich ändert sich nicht viel. Es wird jedoch empfohlen die TRGS 529 mit in die Gefährdungsbeurteilung aufzunehmen und zu bewerten. Abweichungen von der TRGS 529 sind durchaus möglich und üblich.
Zitat aus der TRGS 529:
" Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, muss er damit mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz für die Beschäftigten erreichen."
Hier haben wir schon viele Lösungsansätze zur Umsetzung der TRGS 529 erarbeitet, welche unsere Kunden aktuell umsetzen.