Jährliche Regelbetreuung
Durch viele neue Vorsschriften wie z.B. Betriebssicherheitsverordnung, Gefahrstoffverordnung, TRGS 529, BGR 104, KAS 28 usw. wird das Regelwerk für die Anlagenbetreiber immer unübersichtlicher.
Wir informieren unsere Kunden regelmäßig per Newsletter über Änderungen und überzeugen uns jährlich über den ordnungsgemäßen Zustand der Biogasanlagen.
Hierzu gehört im Rahmen des jährlichen Vor-Ort-Termins folgender Leistungsumfang:
- Stichprobenartige Prüfung auf Gasleckagen
- Sicht- und Nahprüfung der explosionsgefährdeten Bereiche durch eine zur Prüfung befähigten Person im Sinne der BetrSichV
- Prüfung der Dokumentation auf Aktualität mit entsprechenden Ergänzungen und Anpassungen gemäß dem aktuellen Stand der Technik
- Prüfung der Einhaltung wiederkehrender Prüfpflichten des Betreibers nach dem aktuellen Stand der Technik
- Unterweisung der Beschäftigten
- Betreiberschulung inklusive Teilnehmerzertifikat in Anlehnung an die TRGS 529
Die Erkenntnisse der jährlichen Begehung wird schriftlich in Form eines Prüfberichtes festgehalten.