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Neue Betriebssicherheitsverordnung für Anlagenbetreiber

Durch die neue Betriebssicherheitsverordnung wird der Explosionsschutz zukünftig durch die Gefahrstoffverordnung geregelt. Somit müssen die zukünftigen Explosionsschutzdokumente nach der GefStoffV geschrieben werden und die sicherheitstechnischen Prüfungen gem. BetrSichV bestehen nun aus Maximalfristen von 3 und 6 Jahren.

 

Die neue BetrSichV ist seit dem 01.06.2015 rechtskräftig und es gibt keine Übergangsfristen.

 

Die neue BetrSichV kann unter folgendem Link kostenlos herunter geladen werden:

https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Gesetze/verordnung-neuregelung-anforderun-arbeitsschutz-verwendung-arbeitsmitteil-gefahrstoffe.pdf?__blob=publicationFile

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