Staubexplosionsschutz bei Gärresttrocknungen
Dabei muss der Errichter der Gärresttrocknung eine Risikobeurteilung gemäß Maschinenrichtlinie bezüglich Staub-EX an den Betreiber herausgeben. Auf Basis dieser Risikobeurteilung muss der Betreiber dann eine Gefährdungsbeurteilung bezüglich Explosionsschutz durchführen, welche im Explosionsschutzdokument niedergeschrieben wird.
Hierbei haben wir für unzählige Kunden die Anlagendokumentation angepasst und entsprechende Maßnahmen festgelegt.