TRGS 529
Die "TRGS 529 Tätigkeiten bei der Herstellung von Biogas" wurde verabschiedet und steht unter folgendem Link zum Download bereit.
http://www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Gefahrstoffe/TRGS/TRGS-529.html
Diese tritt sofort durch die Veröffentlichung in Kraft. Übergangsfristen gibt es nicht.
Für Fragen zur Umsetzung dieser TRGS stehen wir jederzeit zu Verfügung.