Biogas Prüf GmbH Nord   ·   Stover Weg 2, 18198 Kritzmow / Landkreis Rostock   ·   Telefon: +49 38207 683300   ·  E-Mail: office@biogas-pruef-gmbh.de

wiederkehrende Prüfungen gem. BetrSichV

Durch die Änderungen der BetrSichV ergeben sich für Biogasanlagenbetreiber folgende wiedekrehrende Prüfpflichten:

Für Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen gilt (gemäß Anhang 2 Abschnitt 3 BetrSichV):

  • Vor Inbetriebnahme und nach prüfpflichtigen Änderungen ist eine vollumfängliche Prüfung der Anlagen in ihrer Gesamtheit erforderlich.
  • die Gesamtanlage ist mindestens alle 6 Jahre wiederkehrend vollumfänglich zu prüfen.
  • die Qualifikationsanforderungen an die befähigte Person sind gestiegen.
  • Geräte, Schutzsysteme, Sicherheits- Kontroll- und Regelvorrichtungen nach RL2014/34/EU, Verbindungseinrichtungen und Wechselwirkungen zu anderen Anlagenteile sind wiederkehrend alle 3 Jahre zu prüfen
  • Die Prüfung von Lüftungsanlagen, Gaswarn- und Inertisierungseinrichtungen ist mindestens jährlich durch eine zur Prüfung befähigten Person sofern diese für den Explosionsschutz notwednig sind ( Gaswarnanlagen und Lüftungsanlagen in BHKWs fallen hier nicht rein).
  • Auf die wiederkehrende Prüfung kann teilweise verzichtet werden, wenn ein geprüftes Instandhaltungskonzept vorliegt. Die vollumfängliche 6-jährige Prüfung der Gesamtanlage bleibt hiervon unberührt.

Zurück