Prüfungen gem. AwSV / WHG
Wasserrechtliche Anforderungen ergeben sich aus den Genehmigungsbescheiden für die Biogasanlagen, in denen diese als prüfpflichtige Anlagen eingestuft werden. Zusätzlich erfolgt oftmals eine Lagerung von wassergefährdenden Stoffen wie Heiz-, Frisch- und Altöl oder Frostschutz und Eisen(II)-chlorid. Abhängig vom Volumen ergibt sich dadurch für den Betreiber eine Prüfpflicht durch einen zugelassenen Sachverständigen.
Durch unsere Zusammenarbeit mit der TOS Prüf GmbH können wir wasserrechtliche Prüfungen über die Einhaltung wasserrechtlicher Anforderungen beim Umgang mit NawaRo, Gülle und Silagesickersäften anbieten.