Regelbetreuung
Durch etliche Neuerungen sowie Änderungen in den bestehenden Vorsschriften wie der Betriebssicherheitsverordnung, Gefahrstoffverordnung, TRGS 529, DGUV R 113-001, KAS 28 und weiteren, wird das Regelwerk für die Anlagenbetreiber immer unübersichtlicher.
Wir informieren unsere Kunden regelmäßig per Newsletter über Änderungen, überzeugen uns jährlich über den ordnungsgemäßen Zustand der Biogasanlagen und nehmen notwendige Anpassungen an den Dokumentationen der Anlagen vor.
Hierzu gehört im Rahmen des jährlichen Vor-Ort-Termins folgender Leistungsumfang:
- Stichprobenartige Prüfung auf Gasleckagen
- Sicht- und Nahprüfung der explosionsgefährdeten Bereiche durch eine zur Prüfung befähigten Person im Sinne der BetrSichV
- Prüfung der Dokumentation auf Aktualität mit entsprechenden Ergänzungen und Anpassungen gemäß dem aktuellen Stand der Technik
- Prüfung der Einhaltung wiederkehrender Prüfpflichten des Betreibers nach dem aktuellen Stand der Technik
- Unterweisung der Beschäftigten
- Betreiberschulung inklusive Teilnehmerzertifikat in Anlehnung an die TRGS 529