Störfallvorsorge
Biogasanlagen, die über ein Lagervolumen von über 10.000 kg Biogas vefügen, fallen in die Störfallverordnung (12. BImSchV). Umgerechnet entspricht dies einem Biogasvolumen von etwa 7.500 m3. In Folge der gasdichten Ausführung von Gärproduktlagern fallen immer mehr Anlagen unter diese Verordnung.
Somit besteht für den Betreiber die Pflicht, ein schriftliches Konzept für die Verhinderung von Störfällen auszuarbeiten und dessen Umsetzung sicherzustellen.
Wir analysieren alle eventuellen Störfälle und erstellen ein umfangreiches System, wodurch die Umsetzung der Störfallverordnung gewährleistet wird.